Film

Die letzten Jahre der Kindheit
von Norbert Kückelmann
DE 1978 | 105 Min.

Screening
Duisburger Filmwoche 3
1979

Diskussion
Protokoll: Dietrich Leder

Protokoll

Die Diskussionsteilnehmer sprachen auf drei Ebenen über den Film, der aus der Gruppe der „Spiel- und Erzählfilme“ zum Tagesthema „Geschichte von einzelnen Personen“ ausgewählt worden war. Zunächst wurde die im Spielfilm abgebildete Wirklichkeit problematisiert, dann über das Verhältnis zwischen Abbild und abzubildender Wirklichkeit gesprochen und zuletzt nach den Intentionen des Regisseurs gefragt.

1.
Der Film wurde von Zuschauern gelobt da er ‚echt wirke‘ und ‚deutlich die Wahrheit ausspreche‘, es würde beispielsweise klar, wie sehr die Justizbehörden die Jugendlichen als Objekte, als Gegenstände behandelten. Auf Nachfrage berichtete Kückelmann, ähnliche Fälle von Selbstmorden inhaftierter Jugendlicher seien häufig aufgetreten. Sein Interesse am Thema wäre durch den Selbstmord eines Vierzehnjährigen ausgelöst worden, der sich in einem Münchener Gefängnis umgebracht habe. Er habe die Familie des Jungen kennengelernt, habe die Leidensgeschichte recherchiert. Der immer enger werdende Kreis von Heimverwahrung, psychiatrischer Untersuchung und Inhaftierung, der von vielen nur noch durch die Flucht in den Tod‘ durchbrochen werden könne, sei Teil der gesellschaftlichen Ebenso stimme das bürokratisierte Regelwerk der Beamten und Behörden, die diese Bahn vorherbestimmen. Auf eine Frage hin bestätigte Kückelmann, daß es durchaus private Heime gebe, die großen Profit aus der angeblich therapeutischen Betreuung jugendlicher Straftäter zögen, Fortschrittliche Sozialarbeit sei dort unmöglich. engagierte Sozialarbeiter und Therapeuten würden auch von anderen Trägervereinen gekündigt, wenn sie gegen die inhumanen Regeln ,verstoßen‘. Diese Tatsache wurde von Zuschauern aus eigener Kenntnis bestätigt.

2.
Ein Zuschauer fragte nach einer im Ankündigungspapier beschriebenen, aber im Film nicht enthaltenen Schlußszene, emet Pressekonferenz, auf der nur das ‚Wie‘ und nicht das ‚Warum‘ des Falles untersucht wird. Kückelmann antwortete, daß die Szene nur in der Fernsehfassung beibehalten sei, im Kino wirke sie zu didaktisch. Im Fernsehzusammenhang („vor den Tagesthemen etwa“) habe der ‚glatte, informative‘ Schluß mit der Pressekonferenz, der den Film noch einmal zusammenfaßt, seine Berechtigung. Der offene Schluß der Kinofassung lasse dagegen stärkere Emotionen der Zuschauer zu.

Einwände und Fragen betrafen die Darstellung der Behörden, der Beamten und ihre floskelhaften Sprache. Ein Einwand lautete: Wird nicht durch die karikaturhafte Inszenierung mancher Behördenvertreter die Kritik gemindert, da scheinbar nur die Ausnahme auf der Leinwand erscheint? Kückelmann glaubte nicht, in eine Schwarz-Weiß-Zeichnung verfallen zu sein. Manche Szenen würden vielleicht platt wirken, das läge aber eher an der schlechten Inszenierung. Sonst wäre allerdings die Wirklichkeit noch viel ‚karikaturhafter‘ als das, was er im Film dargestellt habe.

Weiterhin sei im Spielfilm die ‚Zuspitzung‘ einer Geschichte gleichfalls notwendiges Mittel wie der Verzicht auf zuviele Details. Überhöhungen als ,Kontrastmittel‘, Spannungsaufbau und Identifikationsangebote für den Zuschauer seien Mittel, um Betroffenheit auszulösen. Die Nachricht, „die transportiert werden soll“, komme so besser zum Zuschauer, wirke stärker.

Am Beispiel des Gespräches zwischen Therapeut und Heimleiter zeigte der Regisseur seine Methode auf. Die Wirklichkeit wird untersucht, kann in Dokumenten aufgefunden werden. Diese werden durch Inszenierung, Montage, Musik etc. in eine Erzählform gebracht, wobei darauf geachtet wird, daß kein Detail die Authentizität verstellt. Das im Film enthaltene Gespräch sei die Aufnahme einer tatsächlichen Unterhaltung der beiden Personen, die beide in der Wirklichkeit die Funktionen einnehmen, die sie im Film darstellen. So würden Sprache, Körperhaltung und Gedanken authentisch wirken. Das Gespräch sei allerdings stark umstrukturiert und so an den Gesamtfilmverlauf angepaßt, Kritisiert wurde, daß die Spielhandlung manche stereotypen Muster aufweist. Als Beleg wurden die ,Flucht‘-sequenzen genannt, die im Nebel und in idyllischer Landschaft stattfänden, zudem stets mit Musik unterlegt. Ob hier nicht weniger die reale Flucht Jugendlicher dargestellt werde, als vielmehr die romantisierende Traumhaltung Erwachsener illustriert sei? Eben wie der Musikeinsatz, der legitimes Mittel für den Emotionalitätstransport sei, wären die ‚Flucht‘-sequenzen notwendiger Bestandsteil der Spielfilmform. Zudem sei die Flucht Thema des Films, und daß nichts idyllisiert würde, zeige die Tatsache, daß die einzige Flucht, die glückt die in den Tod sei.

3.
Kückelmann betonte, daß sein Interesse, Filme zu drehen, aus seiner rechtsanwaltlichen Praxis entsteht. Die nicht vorhandene Öffentlichkeit der Strafprozesse mit ihren schockierenden Details wolle er durch die Filme in Teilen wiederherstellen. An das Filmemachen sei er durch seine Tätigkeit für das „Kuratorium junger deutscher Film“ gekommen. Auf die Frage, ob er nicht einmal einen Film über die von ihm im Laufe der Diskussion geschilderte Einschätzung der bundesrepublikanischen Justiz, mit ihren seit dem Faschismus existierenden Mechanismen von ,Autorität und Angst‘ drehen wolle, antwortete Kückelmann knapp, daß wäre sein nächstes Projekt